Stand: Mai 2023
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nur nach den nachfolgenden Bestimmungen. Die BCM haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die die BCM arglistig verschwiegen hat, im Rahmen einer etwaigen Garantiezusage oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos, im Falle des Verzugs, soweit ein fixer Leistungstermin vereinbart war und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), haftet die BCM auch bei leicht fahrlässiger Verletzung, dann aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt für Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB.
Soweit im Projektvertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, kann der Projektvertrag auch bei einer festgelegten Laufzeit von dem Auftraggeber mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden (Sonderkündigungsrecht). Für agile Programmierleistungen gelten die besonderen Regelungen. Bereits erbrachte Leistungen sind aufwandsbasiert abgerechnet oder werden zum Beendigungszeitpunkt aufwandsbasiert abgerechnet. Bei Pauschalpreisen erfolgt die Abrechnung für die bereits geleistete Arbeit anhand des Wertes der geleisteten Arbeit im Verhältnis zur Gesamtvergütung. Hinsichtlich nach dem Projektvertrag zu erbringender und zum Beendigungszeitpunkt noch nicht erbrachter Leistungen erfolgt die Abrechnung entsprechend den Abrechnungsregeln des § 648 BGB nach dem Vertragspreis unter Anrechnung ersparter Aufwendungen oder dessen was durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben wird oder zu erwerben böswillig unterlassen wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
Soweit die Leistung der BCM agile Programmierleistungen enthält, geltend ergänzend zu den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden Regelungen.
Agile Programmierleistungen können jederzeit (ohne Frist) gekündigt werden, auch wenn im Projektvertrag eine Laufzeit geregelt ist. Bereits erbrachte Leistungen sind aufwandsbasiert abgerechnet oder werden zum Beendigungszeitpunkt aufwandsbasiert abgerechnet, bei Pauschalpreisen erfolgt die Abrechnung für die bereits geleistete Arbeit anhand des Wertes der geleisteten Arbeit im Verhältnis zur Gesamtvergütung. Hinsichtlich nach dem Projektvertrag zu erbringender und zum Beendigungszeitpunkt noch nicht erbrachter Leistungen erfolgt die Abrechnung entsprechend den Abrechnungsregeln des § 648 BGB nach dem Vertragspreis unter Anrechnung ersparter Aufwendungen oder dessen was durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben wird oder zu erwerben böswillig unterlassen wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.